Datenschutzordnung für den ESV Fortuna Euskirchen e.V.

Wir, der Eisenbahnersportverein Fortuna Euskirchen,  freuen uns über Ihren Besuch unserer Webseite.

Datenschutz und Datensicherheit für unsere Nutzer haben für uns eine hohe Priorität. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonders wichtiges Anliegen.

 

Präambel

Der ESV Fortuna Euskirchen e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des  Sportbetriebes, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).

Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die  nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1  Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern (auch Schnupper-Mitgliedern) sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht, an Dritte offengelegt oder an Dritte weitergeleitet.

In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, strengstens zu beachten.

§ 2  Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

Der Verein verarbeitet die Daten seiner Mitglieder (auch Schnuppermitglieder). Dafür ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angelegt.

Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden die personenbezogenen Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen:

Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht werden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstandes, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4  Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand. Die

Durchführung der Aufgaben ist der Kassiererin zugeordnet. Die Kassiererin stellt sicher, dass das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit (Art. 30 DSGVO) geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 u. 14 DSGVO erfüllt werden. Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und Mitgliederlisten

Listen von Mitglieder oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (wie Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insoweit zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen,  zum Beispiel als Nachweis der Anwesenheit, eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen, und/oder deren  private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ (als Blindkopie) zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. die Mitglieder des Vorstandes , Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personen-bezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da in unserem  Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutz-beauftragten zu benennen. In unserem Verein hat der Vorstand die Kassiererin Annette Fassin benannt.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

Der Verein unterhält zentrale Auftritte im Internet für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung der Auftritte obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand vorgenommen werden.

Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

Die Abteilungen des Vereins bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der Genehmigung des Vorstandes. Dann müssen die Abteilungen Verantwortliche bestimmen, die die Weisungen des Vorstandes unbedingt zu befolgen haben.

Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und bei Missachtung von Weisungen des Vorstandes, kann vom Vorstand die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts entzogen werden. Die Entscheidung des Vorstands ist dann unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder Datenweitergabe ist untersagt.

Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 07.02.2019 beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Weitere Hinweise

Wir weisen die Besucher unserer Homepage darauf hin, dass unser Web-Anbieter STRATO Daten erhebt und verarbeitet, wie Vertragsdaten und Daten, die auf dessen Servern von uns gespeichert werden. Ferner werden z.B. beim Hoch- oder Runterladen von Daten automatisch Log-Dateien (Verbindungsdaten) an den Server der STRATO übermittelt.

Auch werden an verschiedenen Stellen des Werbeangebotes der STRATO Cookies und Pixel genutzt.

Über die Verwendung und Nutzung der Daten durch die Fa STRATO informieren Sie sich bitte unter www.datenschutz@strato.de

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

1. Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedsstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

2. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78 DSGVO.